Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 11. Juni 2018 einen neuen Referentenentwurf für das neue Arbeitsmarktinstrument des Bundes für Langzeitarbeitslose vorgelegt. Die Vorgängerversion hatte als Erstelldatum den 31.05.2018.
Folgende substanzielle Änderungen prägen diesen neuen Entwurf gegenüber der Vorgängerversion:
- Bei Maßnahmen nach § 16e Zweites Buch Sozialgesetzbuch soll nur noch der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und nicht mehr der Beitrag zur Arbeitsförderung berücksichtigt werden.
- Der Lohnkostenzuschuss für Maßnahmen nach § 16i Zweites Buch Sozialgesetzbuch soll sich nun am gesetzlichen Mindestlohn und nicht mehr am Arbeitsentgelt (Tariflohn) bemessen.
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