„Verwaltungskosten“ (SGB II) stiegen 2023 auf 7,4 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005

Vom Bund wurden für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in 2023 insgesamt 1,068 Milliarden Euro mehr ausgegeben als die im Bundeshaushalt veranschlagten 5,250 Milliarden Euro. Die Mehrausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Ist größer Soll) werden zu einem wesentlichen Teil oder ganz durch die Umschichtung von Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gedeckt.

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