Arbeitsschutz im Homeoffice

Der Kontrolle des Arbeitsschutzes in Wohnungen durch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden setzt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung enge Grenzen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der inzwischen aufgelösten Linksfraktion.

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