Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Weiterbildungsmaßnahmen

Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke die Praxis der Weiterbildungsfinanzierung externer Träger durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) der BA erlaubten den Trägern auch in herausfordernden Zeiten eine flexible Reaktion auf neue Umstände, schreibt die Regierung.

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