Bundesmittel 2024 für „Leistungen zur Eingliederung“ und „Verwaltungskosten“ (SGB II) nach der Bereinigungssitzung am 16./17. November 2023

Bei der Haushaltsstelle mit der Zweckbindung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ergibt sich ein nominales Plus von 50 Millionen Euro im Vergleich zum Bundeshaushalt 2023.

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