Weisung – Umsetzung der Ausbildungsgarantie in „unterversorgten Regionen“ mittels außerbetrieblicher Berufsausbildung (BaE)

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ (Weiterbildungsgesetz) wird im Kontext der „Ausbildungsgarantie“ die Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) ab 1. August 2024 als Rechtsanspruch ausgestaltet. Diese Weisung regelt die Umsetzung sowie die Identifizierung dieser Regionen unter Einbeziehung der Sozialpartner.

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