SGB II § 16k – Ganzheitliche Betreuung

Leistungsberechtigte Personen können die ganzheitliche Betreuung als neues Angebot wahrnehmen. Was es bei der Umsetzung zu beachten gilt und welche Betreuungsformate sich bisher bewährt haben, aufgezeigt an Beispielen.

Beiträge lesen