Vier Länder mit vergabespezfischem Mindestlohn

Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in vier Bundesländern einen vergabespezifischen Mindestlohn: Berlin (13 Euro), Brandenburg (13 Euro), Bremen (12,29 Euro) und Thüringen (12,07 Euro). In Sachsen-Anhalt berechnet sich der Vergabemindestlohn anhand der Entgeltgruppe 1, Erfahrungsstufe 2 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Länder. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

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