„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis März 2023

Im Vergleich mit den Ausgaben in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 wurden von den Jobcentern gE insgesamt 9,1 Millionen Euro weniger für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben. Minderausgaben aus den „Eingliederungsmitteln“ in Höhe von 22,7 Millionen Euro standen Mehrausgaben aus dem PAT in Höhe von 13,6 Millionen Euro gegenüber.

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