Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erreicht ihre Zielgruppe am besten

Durch die mit dem Teilhabechancengesetz im Jahr 2019 eingeführten Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (16e) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (16i) sollen arbeitsmarktferne Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden oder die Möglichkeit erhalten, am Erwerbsleben teilzuhaben. Beide Instrumente zeigen in der kurzen Frist signifikant positive Wirkungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Beitrag lesen