„Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2022 – Ausgabemittel und Ausgaben

Im Haushaltsjahr 2022 wurden von den 301 Jobcentern gE insgesamt 3,080 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 80,3 Prozent der für diesen Zweck zugeteilten 3,836 Milliarden Euro (2021: 81,3 Prozent). In den Ländern reichen die Veränderungsraten dieser Ausgaben der Jobcenter gE im Vorjahresvergleich von +9,5 Prozent in Hamburg (HH) bis -14,4 Prozent in Brandenburg (BB).

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