Mittel und Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung“, darunter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) − 2021

Von den Ausgaben in Höhe von 4,048 Milliarden Euro entfielen 17,4 Prozent auf die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gemäß § 16i SGB II (TaAM). Einschließlich der Mittel aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer wurden 2021 insgesamt 925,1 Millionen Euro für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gemäß § 16i SGB II ausgegeben. Bei durchschnittlich 42.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

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