Bericht der Internen Revision

Nach den Erkenntnissen der Internen Revision ist es noch nicht gelungen, Revisionsergebnisse konsequent für eine nachhaltige Verbesserung der operativen Bearbeitungsqualität zu nutzen. Die Interne Revision hält hier ein Handeln der Zentrale der BA für erforderlich, um die Wirkung der Qualitätssicherung im Rechtskreis SGB II auf allen Ebenen zu stärken. Am 20.07.2022 eingestellt.

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