Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“ − Ausblick für 2023

Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2023 sind für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 4,200 Milliarden Euro veranschlagt, 609 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt 2022. Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter an den Bundesmitteln im Haushaltsjahr 2023 im Vergleich zu 2022 voraussichtlich sein werden.

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