Anpassung der Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der Arbeitsförderung

Seit dem 01.07.2022 gelten neue Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Arbeitsförderung wie die Aktivierung und berufliche Eingliederung nach § 45 SGB III und die berufliche Weiterbildung.

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