Sanktionsmoratorium beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das sogenannte „Sanktionsmoratorium“, beschlossen. Nach dem Entwurf werden die Sanktionen wegen Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt.

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