Unsicherheit auf dem deutschen Arbeitsmarkt nimmt zu

Auffallend auf dem Arbeitsmarkt: Die kurzzeitige Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr, geregelt im SGB III, hat ein Niveau erreicht, das niedriger liegt als vor der Pandemie. Dagegen stieg die Zahl von Hartz-IV-Empfängern (SGB II) im Verlauf des vergangenen Jahres deutlich und sinkt nach den Lockdowns nur langsam. Der Corona-Effekt habe sich ins SGB II verschoben, urteilte die Bundesagentur.

Beitrag lesen