Weisung – Nutzung der Videokommunikation im SGB III

Der Vorstand hat die Absicht bestätigt, Videokommunikation 2.0 mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkundinnen und -kunden dauerhaft in den Dienstleistungsbereichen Vermittlung und Beratung zu nutzen. Ziel ist ein selbstverständlicher Einsatz im Alltag, wo sinnvoll und machbar.

Mitteilung lesen