Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis Mai 2021

Im Haushaltsjahr 2018 gaben die Jobcenter für das nicht im SGB II geregelte Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ insgesamt 165,4 Millionen Euro aus. Im zweiten Haushaltsjahr nach Einführung des Regelinstruments, im Haushaltsjahr 2020, stiegen die Ausgaben auf 676,5 Millionen Euro.

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