
Der Rat der Europäischen Union hat die Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 verlängert. Die Bundesregierung setzt diesen Beschluss unter Berücksichtigung des bestehenden Ermessens mit einer geänderten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung um.














