Der Senat hat am 20.11.2018 die Fortsetzung des „Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) – Arbeit, Bildung, Teilhabe“ ab 2019 beschlossen.
Im Land Bremen werden im Rahmen des BAP alle Mittel der Arbeitsmarktpolitik des Landes zusammengefasst. Mit der Förderung ergänzt das Land Bremen die Regelförderungen des SGB II und SGB III.