Mehr als jede zweite Eingliederungsvereinbarung ist fehlerhaft

Erneut hat eine Überprüfung des Bundesrechnungshofs (BRH) massive qualitative Mängel an den Eingliederungsvereinbarungen im Hartz-IV-System festgestellt. Diese seien häufig fehlerhaft und enthalten schwammige Formulierungen.

Da der Missstand bereits seit Jahren besteht, stellt der Bundesrechnungshof nun die Sinnhaftigkeit der flächendeckenden Abschlüsse von Eingliederungsvereinbarungen infrage.

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