Ein Jahr „Teilhabechancengesetz“ – zur Stabilisierung und Ausbau des Niedriglohnsektors

Der Staat zahlt den Unternehmen beim Zustandekommen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit den neuen Instrumenten „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) oder „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EVL) bis zu 100 Prozent des Mindest- oder Tariflohns. Die Kriterien wie Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität wurden über Bord geworfen, die bislang eine geförderte Beschäftigung nur bei sozialen Trägern und öffentlichen Einrichtungen erlaubte.

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Berlin und Bremen fordern den Bund auf, den Lohnkostenzuschuss des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zu erweitern

Berlin bringt gemeinsam mit Bremen einen Gesetzesantrag für eine Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in den Bundesrat ein. Danach sollen auch an den Landesmindestlohn gebundene Arbeitgeber künftig beim Lohnkostenzuschuss des vom Bund geschaffenen Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in voller Höhe gefördert werden. Die aktuelle Förderung wird am Bundesmindestlohn festgemacht.

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Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa und der Mechanismus für einen gerechten Übergang

Der vorgestellte Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal, also der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa, soll öffentliche Investitionen mobilisieren und dazu beitragen, durch die Finanzinstrumente der EU – insbesondere InvestEU – private Mittel freizusetzen, was zu Investitionen in Höhe von mindestens 1 Bio. EUR führen würde.

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„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich

Im Dezember 2019 wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 33.773 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) gefördert, darunter 11.347 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 17.979 mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im April 2018.

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Bilanz: Ein Jahr Teilhabechancengesetz

„Mit dem Teilhabechancengesetz finanzieren wir Arbeit statt Arbeitslosigkeit – mit guten, sozialversicherungspflichtigen Jobs.“ Bundesarbeitsminister Heil hat eine positive Bilanz ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gezogen. Viele Menschen, die lange Zeit arbeitslos waren, hätten eine neue Arbeit und damit eine neue Perspektive erhalten.

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