
Wie viele Arbeitsverhältnisse werden von den einzelnen Jobcentern gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert und wie viele sind dies im Verhältnis zum Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den sog. Langzeitleistungsbeziehern und -bezieherinnen?