Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019

Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf bis 2019 rechnerisch auf 497 Euro statt lediglich auf 424 Euro steigen müssen.

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