
Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell unterstützt, die ihren Berufsabschluss nachholen und an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung teilnehmen. An- und ungelernte Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort im Land Bremen, die bis 31. Januar 2025 eine Weiterbildung beginnen, erhalten für die Dauer der Weiterbildung monatlich einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro.















