Bundesnetzwerk zum Haushaltsentwurf: Wer Arbeitsintegration fordert, muss diese auch ermöglichen!

Der aktuelle Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 sieht formal eine Erhöhung der Eingliederungsmittel im SGB II vor. Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe bewertet diese Entwicklung dennoch kritisch: Die geplanten Mittel können ihre Wirkung nicht entfalten, da gleichzeitig die Verwaltungsausgaben für die Jobcenter massiv gekürzt und somit die Jobcenter gezwungen werden, die fehlenden Gelder aus den Eingliederungsmitteln zu nehmen.

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Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen

Die Erwerbstätigenquoten geflüchteter Frauen sind im Durchschnitt deutlich geringer als die geflüchteter Männer. Studien zu Geflüchteten, die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind, belegen, dass Sorgepflichten, fehlende Deutschkenntnisse und die Anerkennung ausländischer Abschüsse die zentralen geschlechtsbedingten Hürden darstellen.

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So läuft’s endlich in unseren Jobcentern

Ziel: mehr Effektivität! In BILD erklärt ein Top-Experte. Die zentrale Botschaft des Experten: Die Vermittlung von Arbeitslosen gehört in die Hand der Jobcenter – ohne private Vermittler, die in Konkurrenz zueinander ihren Gewinn maximieren wollen. Anmerkung des Säzzers: Wenn es gegen Arbeitslose geht ist jedes unsinnige Argument recht? Durch Konkurrenz den Gewinn maximieren ist die neue Wirtschaftstheorie?

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Anja Piel übernimmt den Vorsitz des BA-Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Anja Piel zum 1. Juli 2025 zur Vorsitzenden gewählt. Sie ist Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Christina Ramb, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), gewählt.

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Mindestlohn-Beschluss ist enttäuschend

„Der Vorschlag zur Anhebung des Mindestlohns ist enttäuschend“, kommentiert Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, den Vorschlag der Kommission. „Damit der Mindestlohn armutsfest ist, muss er mindestens 60 Prozent des mittleren Bruttostundenlohns betragen. Dies hätte bereits für dieses Jahr einen Mindestlohn von 15,12 Euro bedeutet.“

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