Mindestlohn senkt Solo-Selbstständigkeit – Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission

Solo-Selbstständigkeit ist insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen eine wichtige Alternative zur abhängigen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig können Arbeitgeber so den Mindestlohn umgehen: Wer selbstständig ist, muss sich diesen selbst nicht zahlen. Der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn hat dennoch einen Rückgang der Solo-Selbstständigkeit zur Folge.

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Situation am Ausbildungsmarkt – Oktober 2020

Im Beratungsjahr 2019/20 zeigten sich bei den gemeldeten Ausbildungsstellen und bei den gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern spürbare Rückgänge, wobei auf die Corona-Krise nur ein Teil zurückzuführen war. Diese Rückgänge fielen auf beiden Marktseiten in etwa gleich hoch aus.

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