
Im Jahr 2019 betrug der Verstärkungsbedarf der Verwaltungskosten (Mehrbedarf) für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 668 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil von 13,6 Prozent am Soll-Ansatz des Titels für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.