Sozialer Arbeitsmarkt – Bundesregierung verspielt Chancen

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Deutschen Bundestages und Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Mit dieser Regelung benachteiligt Bundesarbeitsminister Heil gerade die Betriebe, die die Tarifpartnerschaft hoch halten, denn sie müssen die Lohnlücke zwischen Tariflohn und Mindestlohn selber erwirtschaften, wenn sie langzeitarbeitslose Menschen anstellen. Betriebe ohne Tarifbindung aber bekommen die Jobs in Höhe des Mindestlohns komplett ersetzt.

Auch die Regelung, dass der Soziale Arbeitsmarkt nur für Menschen ermöglicht wird, die mindestens sieben Jahre Hartz IV bezogen haben, ist nicht nachvollziehbar.

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Langzeitarbeitslosen bessere Chancen am Arbeitsmarkt ermöglichen

„Es ist längst überfällig für Langzeitarbeitslose langfristig angelegte Fördermaßnahmen im SGB II zu verankern. Nur so erhalten sie eine realistische Chance wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der Beratung des Teilhabechancengesetzes im Bundeskabinett.

Allerdings ist die Zielgruppe im Gesetz derart eng gefasst, dass die avisierte Teilnehmerzahl wohl kaum erreicht wird.

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Fachgespräch mit der Bundesagentur für Arbeit am 10.07.2018

Fazit des Bundesnetzwerks für Arbeit und soziale Teilhabe aus dem Kurzprotokoll:

Das Gespräch fand in konstruktiver und wertschätzender Atmosphäre statt. Es wurde deutlich, dass die Vertreterinnen der BA an unserer Meinung interessiert sind, gleichwohl aber Gesetze umzusetzen und zu vertreten haben.

Wir haben als Bundesnetzwerk die Gelegenheit genutzt, unsere Positionen vorzubringen und zu begründen. Die Vertreterinnen der BA regten an, dass wir als Bundesnetzwerk unsere Möglichkeiten der Einflussnahme auf die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes in Gesprächen mit der Politik und den Verwaltungen weiter nutzen sollten. Wir werden als Bundesnetzwerk auch mit der BA weiter im Gespräch bleiben.

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Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe

Bundesagentur verlangt höhere Zuschüsse für Jobs für Langzeitarbeitslose

Mit staatlich geförderten Jobs will die Regierung Langzeitarbeitslose zurück ins Berufsleben holen. Doch die Zuschüsse seien zu niedrig, kritisiert lt. SPIEGEL Online die Bundesagentur. Das schrecke Arbeitgeber ab. Heil hatte ursprünglich geplant, dass sich der Lohnzuschuss am im jeweiligen Betrieb gezahlten Arbeitsentgelt orientiert. Dies wiederum hatte die Union kritisiert.

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Kritik an Heils Job-Plänen

Hunderttausende Menschen in Deutschland sind dauerhaft arbeitslos. Heute will das Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen, der Abhilfe schaffen soll. Kritik gibt es trotzdem.

Das neue Teilhabechancengesetz soll „den verfestigten Sockel [von Langzeitarbeitslosen] aufbrechen,“ so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD im ZDF-Morgenmagazin.

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Neues Regelinstrument: Doch keine Teilhabe „für alle“

Die Vorstellung des Arbeitsministeriums zum neuen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden immer konkreter. Und  damit die Zielgruppe immer kleiner, sagt „O-Ton Arbeitsmarkt“.

Wie aus dem unveröffentlichten Referentenentwurf vom 29. Juni 2018 hervorgeht, sollen jetzt nur noch Personen gefördert werden dürfen, die mindestens sieben Jahre Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Außerdem soll der Lohnkostenzuschuss auf Höhe des Mindestlohns begrenzt werden.

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Langzeitarbeitslose Bewerber aus betrieblicher Perspektive: Zuverlässigkeit ist wichtiger als fachliche Qualifikation

Aktuell suchen viele Betriebe nach Fachkräften und manche Stellen bleiben längere Zeit unbesetzt, obwohl im Jahresdurchschnitt 2018 voraussichtlich gut 2,3 Millionen Menschen arbeitslos sind. Etwa 850.000 von ihnen haben seit einem Jahr oder länger keinen Job.

Eine Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt die betriebliche Sicht auf langzeitarbeitslose Bewerber: Wie schätzen Personalverantwortliche sie im Vergleich zu anderen Bewerbern ein, welche Merkmale spielen bei der Personalauswahl eine Rolle und wie könnten ihre Einstellungschancen verbessert werden?

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Neuer Referentenentwurf: 10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Bearbeitungsstand vom 29.06.2018 einen neuen Referentenentwurf für das neue Arbeitsmarktinstrument des Bundes für Langzeitarbeitslose vorgelegt. Die Vorgängerversion hatte als Erstelldatum den 11.06.2018.

Die wesentliche und substanzielle Änderung gegenüber der Vorgängerversion ist, dass die geforderte Leistungsbezugsdauer jetzt auf mindestens sieben – statt bislang sechs – Jahre erhöht werden soll.

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Bremer IntegrationsQualifizierung (BIQ) startet

Am 28. Juni 2018 ist das Projekt BIQ zur Vorbereitung und Unterstützung von zugewanderten/geflüchteten jungen Erwachsenen beim Übergang in eine Einstiegsqualifizierung oder Ausbildung gestartet.

Zugang haben ehemalige Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen in Bremen, die bis zum Schuljahresende 2018 eine Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung (BOSP-Klasse) besucht haben.

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Beschäftigungsprogramm „Perspektive Arbeit Saubere Stadt“ (PASS) ist gestartet

Ergänzend zum Beschäftigungsförderungsprogramm LAZLO sind zur Jahresmitte nun auch die ersten Stellen des ergänzenden Programms „Perspektive Arbeit Saubere Stadt“ (PASS) besetzt worden.

Im Rahmen von PASS sind insgesamt bis zu 130 sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose in Bremen und Bremerhaven vorgesehen. Zur Unterstützung können zusätzlich Maßnahmen zur sozialpädagogischen Begleitung und zur Anleitung der Personen am Arbeitsplatz gefördert werden. Die Förderung zielt insbesondere auf Teilnehmende ab, die zwar lange arbeitslos waren und im SGB-II-Bezug stehen, jedoch keine Regelförderung mehr erhalten können und trotzdem nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind.

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Der Mindestlohn hilft dem ganzem Land

Im Report des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans -Böckler-Stiftung wird gezeigt, die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns habe mit dazu beigetragen, dass Deutschland auf einem stabilen Wachstumskurs ist, der nicht nur auf Exporterfolgen, sondern auch auf einem stabilen Wachstum der Binnennachfrage, dank einer besseren Lohnentwicklung, beruht.

Zu beobachten sei auch ein nennenswerter Struktureffekt weg von Minijobs hin zu zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, wobei sich das Arbeitsvolumen in Stunden kaum veränderte.

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2018 (mit bremischen Städten)

Lt. Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) reichten im Ländervergleich  die Veränderungsraten bei den Arbeitsuchenden von -11,2 Prozent in Brandenburg (BB) bis -3,3 Prozent im Land Bremen (HB), bei den registrierten Arbeitslosen von -10,1 Prozent in Brandenburg (TH) bis -2,4 Prozent im Land Bremen (HB) und bei den nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden von -14,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis -2,9 Prozent in Schleswig-Holstein (SH).

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Ratgeber für Alleinerziehende ist aktualisiert und neu aufgelegt

Der Ratgeber „Alleinerziehend in Bremen? Finanzielle Hilfe im Überblick“ ist jetzt wieder zu haben – die Neuauflage wurde um das neue Unterhaltsvorschussgesetz aktualisiert. Auf 50 Seiten schlüsselt die Broschüre staatliche Leistungen und Angebote anderer Stellen in Tabellenform auf, fokussiert auf die jeweilige Lebenssituation Alleinerziehender.

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