Atypische Beschäftigung

Die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland verharrt auf hohem Niveau und verteilt sich keineswegs gleichmäßig auf Bevölkerungsgruppen und Regionen. Besonders stark betroffen sind nach wie vor Frauen in Westdeutschland, die aus familiären Gründen oft in Teilzeit oder Minijobs arbeiten, zudem jüngere Beschäftigte, geringer Qualifizierte und Beschäftigte ohne deutschen Pass.

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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus Asylherkunftsländern

Ende September 2018 kamen von den insgesamt 33,422 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 286.236 (0,86 Prozent) aus acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien). Von den insgesamt 1,623 Millionen sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden kamen 44.141 (2,72 Prozent) aus den acht genannten nichteuropäischen Asylherkunftsländern.

Die aktuellen Daten, detailliert für die einzelnen Länder, zusammengestellt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).

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Weiterbildungsauszeit für Arbeitnehmer

In vielen Bundesländern gibt es ein Anrecht auf den Bildungsurlaub: Fünf Tage im Jahr können Arbeitnehmer nutzen, um sich beruflich und persönlich weiterzubilden. Die Zeit bezahlt der Arbeitgeber, die Weiterbildungskosten der Arbeitnehmer – die können dann von der Steuer abgesetzt werden.

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Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig. Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt. In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen.

Mitteilung vom Berlin-Instutut lesen

Zeit-Online dazu lesen

Nachtrag des BIAJ lesen

Das „Solidarische Grundeinkommen“ wäre der falsche Weg

Das von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller vorgeschlagene „Solidarische Grundeinkommen“ könnte zwar die Teilhabechancen der Betroffenen tatsächlich verbessern, der Vorschlag ist aber mit gewissen Risiken und Nebenwirkungen verbunden.

So besteht unter anderem die Gefahr, dass reguläre Beschäftigung verdrängt wird. Eine Verwendung der grundsätzlich knappen Haushaltsmittel für Beratung und Vermittlung sowie für Förderinstrumente, die möglichst passgenau die Bedarfe und Potenziale der Erwerbslosen berücksichtigen, wäre eine bessere Alternative

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„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich

Im Mai 2019, vierzehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 14.267 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert.

Das heißt: Mitte Mai 2019 wurden mit dem zum 1. Januar 2019 neu in das SGB II eingefügten § 16i („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) noch immer weniger Beschäftigungsverhältnisse gefördert als mit dem 31. Dezember 2018 beendeten Bundesprogramm („Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“) und bisher nur knapp ein Zehntel (9,5 Prozent) der genannten „150.000“ im Koalitionsvertrag.

Die aktuellen Daten, detailliert für die einzelnen Länder, zusammengestellt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).

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