Weiterbildungsauszeit für Arbeitnehmer

In vielen Bundesländern gibt es ein Anrecht auf den Bildungsurlaub: Fünf Tage im Jahr können Arbeitnehmer nutzen, um sich beruflich und persönlich weiterzubilden. Die Zeit bezahlt der Arbeitgeber, die Weiterbildungskosten der Arbeitnehmer – die können dann von der Steuer abgesetzt werden.

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