Hartz IV: „Verwaltungskosten“ stiegen 2022 auf über sieben Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005

Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 7,053 Milliarden Euro ausgegeben, davon 6,007 Milliar­den Euro vom Bund und 1,046 Milliarden Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“.

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