
Mit dem neuen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) soll sehr arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine längerfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt bei allen Arten von Arbeitgebern ermöglicht werden.
Zur Analyse des lokalen Kundenbestandes für das neue Förderinstrument hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine interne fachliche Weisung herausgegeben.














