Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen

Der Bundesregierung ist bekannt, dass Selbstständige, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, zum Teil ihre Einnahmen gegenüber den Jobcentern nicht in richtiger Höhe angeben. Es handele sich insofern nicht um ein neues Tatmuster, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

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