Bilanz nach einem Jahr „Sozialer Arbeitsmarkt“

Die im Koalitionsvertrag genannte Zahl von „bis zu 150.000“ Förderungen im Rahmen eines sozialen Arbeitsmarktes bezieht sich auf alle Bemühungen der Bundesregierung zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Dafür habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept „MitArbeit“ erarbeitet. Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bildeten den Kern und seien dennoch nur ein Teil dessen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont.

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