
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses am 10.03.2020 zum Arbeitsmarkt erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, der Gesetzentwurf, der einst als „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ begann, enthält jetzt weitere kurzfristige Maßnahmen zur Kurzarbeit. Außerdem sei es zusätzlich notwendig auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die davon nicht profitieren können, weil sie nicht in der Arbeitslosenversicherung abgesichert sind.