Reform des Kurzarbeitergeldes: Nicht bei kurzfristigen Maßnahmen haltmachen, Arbeitsmarkt braucht grundlegende Reform

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses am 10.03.2020 zum Arbeitsmarkt erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, der Gesetzentwurf, der einst als „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ begann, enthält jetzt weitere kurzfristige Maßnahmen zur Kurzarbeit. Außerdem sei es zusätzlich notwendig auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die davon nicht profitieren können, weil sie nicht in der Arbeitslosenversicherung abgesichert sind.

Pressemitteilung lesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert