Bundesratsinitiative – Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 be-schlossen, den Antrag in den Bundesrat einzubringen.

Eine Änderung des § 16i Abs. 2 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch ermöglicht die Förderung auf Basis von über dem Mindestlohn liegenden, landesgesetzlich geregelten Entgelten.

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