In den ersten drei Quartalen 2019 für „Eingliederungsleistungen“ wurden zusammen insgesamt 2,115 Milliarden Euro ausgegeben, 348 Millionen Euro mehr als in den ersten drei Quartalen 2018 (1,767 Milliarden Euro), aber lediglich 98 Millionen Euro mehr als in den ersten drei Quartalen des Bundestagswahljahres 2017 (2,017 Milliarden Euro).
Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2019 wurden von Januar bis September 2019 (etwa 75 Prozent des Haushaltsjahres) lediglich 56,1 Prozent der zugeteilten (zugewiesenen) Mittel für diese Leistungen ausgegeben. In den Ländern (Jobcenter gE) reicht diese Ausschöpfungsquote von 45,6 Prozent in Hessen bis 73,0 Prozent im Saarland.
Zuweisung und Ausgaben für Eingliederungsleistungen 2012 bis 2019