Mehr Teilhabechancen für Haftentassene

Bei der in der kommenden Woche (05. und 06. Juni 2019) in Travemünde stattfindenden Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird sich Bremen für eine verbesserte Integration Haftentlassener und Langzeiterkrankter in den allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt einsetzen.

Der Bremer Antrag sieht vor, das Teilhabechancengesetz dahingehend zu ändern, dass Zeiten der Haft oder auch der stationären Unterbringung im Umfang eines Zeitraums von bis zu fünf Jahren bei der Berechnung der Bezugszeiten von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 16i SGB II unberücksichtigt bleiben.

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