
Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur „Sicherung des Lebensunterhalts“ liegen erheblich unter dem gemäß SGB II (Hartz IV) anerkannten Bedarf.
Im Dezember 2018 betrug der durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 1.137,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Tatsächlich verblieb ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 801,00 Euro pro Bedarfsgemeinschaft.