SGB II Quoten-Vergleich 2007 bis 2018: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte

Im Ruhrgebiet waren 2018 durchschnittlich 16,2 Prozent der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet galt dies in 2018 für durchschnittlich 9,8 Prozent.

Im Land Bremen galt dies in 2018 für durchschnittlich 18,6 Prozent.

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