
Im Ruhrgebiet waren 2018 durchschnittlich 16,2 Prozent der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet galt dies in 2018 für durchschnittlich 9,8 Prozent.
Im Land Bremen galt dies in 2018 für durchschnittlich 18,6 Prozent.