Förderung nach §16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt

Das Jobcenter Bremen hat noch in diesem Jahr ein Informationsblatt mit den wichtigsten Hinweisen zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen herausgebracht.

Zwischen Jobcenter und VaDiB e.V. wurde vereinbart, dass Förderanträge ab sofort gestellt werden können. Das Jobcenter will die Bearbeitungszeit insbesondere bei der Übernahme von Teilnehmenden aus auslaufenden Maßnahmen möglichst kurz halten.

Für das aktuelle Verfahren bei konkreten Förderanfragen zu konkreten möglichen Teilnehmer/innen (z.B. zu Teilnehmenden aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“) hat das Jobcenter Ansprechpartner*innen in den regionalen Geschäftstellen benannt:

Geschäftsstelle Ost I; Telefon +49 421 – 4180-469; E-Mail
Geschäftsstelle Ost II; Telefon +49 421 – 2784-351; E-Mail
Geschäftsstelle Süd; Telefon +49 421 – 5660-228; E-Mail
Geschäftsstelle Mitte; Telefon +49 421 – 178-1238; E-Mail
Geschäftsstelle West; Telefon +49 421 – 2764-252; E-Mail
Geschäftsstelle Nord; Telefon +49 421 – 27649-179; E-Mail
Geschäftsstelle Nord; Telefon +49 421 – 27649-254; E-Mail

Bei Verfahren zur Meldung eines Arbeitsplatzes für §16i SGB II:

Telefon +49 421 – 178-1337; E-Mail

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