
Der Jurist Michael Fehling, Professor an der Bucerius Law School Hamburg, sieht bei der geplanten Verschärfung der Sanktionen in der neuen Grundsicherung enge Grenzen. Für ihn liege die Grenze dessen, was an Kürzungen möglich ist, „eher an den 30 als an den 60 Prozent, die das Gericht damals verboten hat“.

