Bürgergeld: Wie die Koalition einen Verfassungsbruch vermeiden will

Wird die Leistungsstreichung stattdessen im Rahmen der sogenannten Mitwirkungspflichten geregelt, greift das SGB I. Es enthält allgemeine Verfahrensregeln für den Bezug von Sozialleistungen. In diesem Fall müsste Karlsruhe eine Verfassungswidrigkeit erst feststellen. AWO-Präsident Michael Groß wundert sich, „dass die Bundesregierung so hart an der Grenze der Verfassung operiert und sehenden Auges mit Verfassungsklagen rechnen muss“.

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