Vornamen im Bürgergeld-Bezug

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion betont die Bundesregierung, dass auf der Grundlage des Vornamens kein Rückschluss auf die Nationalität der jeweiligen Person gezogen werden könne. Die SGB-II-Quote für ausländische Staatsangehörige lag den Angaben zufolge im Dezember 2022 auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung bei 22,3 Prozent.

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