Scheinselbständigkeit und das Herrenberg-Urteil – im Bildungsbereich schafft der Gesetzgeber (vorerst) Abhilfe

Die Abgrenzung zwischen echter Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung ist seit jeher schwierig. Heikel wird es, wenn die Sozialversicherungsträger nach einer Prüfung eine Tätigkeit rückwirkend als Scheinselbständigkeit einstufen. In diesem Fall drohen hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen gegen das beschäftigende Unternehmen. 

Beitrag lesen