
Im Haushaltsjahr 2024 wurden, ohne die zur Verfügung gestellten und dann schon vor Beginn des Haushaltsjahres zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten auf dem Verordnungsweg umgeschichteten Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,350 Milliarden Euro, 474 Millionen Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) ausgegeben als veranschlagt – einschließlich der zur Verfügung gestellten Ausgabereste: 1,824 Milliarden Euro weniger.