„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ im Bundeshaushalt: Von der „Haushaltsprosa“ zum Ausgaben-Ist 2024

Im Haushaltsjahr 2024 wurden, ohne die zur Verfügung gestellten und dann schon vor Beginn des Haushaltsjahres zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten auf dem Verordnungsweg umgeschichteten Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,350 Milliarden Euro, 474 Millionen Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) ausgegeben als veran­schlagt – einschließlich der zur Verfügung gestellten Ausgabereste: 1,824 Milliarden Euro weniger.

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