Fehlerquoten bei der Gewährung von Bürgergeld

Für das Jahr 2023 haben Prüfungen der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) Fehlerquoten bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) zwischen neun Prozent (Vermögen) und 39 Prozent (Identitätsfeststellung) festgestellt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

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