
Vom Bund wurden für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ insgesamt 6,535 Milliarden Euro ausgegeben, 1,485 Milliarden Euro (29,4 Prozent) mehr als die veranschlagten 5,050
Milliarden Euro. Es ist die absolut und relativ höchste Überschreitung der im Haushalt für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ veranschlagten Mittel seit Inkrafttreten des SGB II in 2005. Die Mehrausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten werden zu einem wesentlichen Teil oder ganz durch die Umschichtung von Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gedeckt.