Der Beschäftigungseffekt ist bei gemeinnützigen oder öffentlichen Arbeitgebern ähnlich groß wie in der Privatwirtschaft

Die Politik verspricht sich mit dem Teilhabechancengesetz in der Privatwirtschaft höhere Übernahmechancen als bei gemeinnützigen und öffentlichen Arbeitgebern. Analysen des IAB zeigen jedoch: Die Wirkung auf die spätere Erwerbsintegration der Geförderten fällt bei allen drei Arbeitsgebertypen rund ein Jahr nach Förderende ähnlich hoch aus.

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